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Rüruprente

button videoRürup Rente: private Altersvorsorge mit vielen Vorteilenruerup
Immer weniger Berufstätige müssen die Rente von immer mehr Menschen finanzieren. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich. Mit der Rürup Rente wurde ein Modell geschaffen, das Ihre Eigeninitiative belohnt. Sie erhalten die Rente lebenslang und werden vom Staat mit umfassenden Steuervorteilen unterstützt!
 
 
Für wen geeignet sich die Rürup Rente?
Die Rüruprente, die auch als Basisrente bezeichnet wird, wurde für Selbstständige und Freiberufler konzipiert. Für Angestellte und Beamte mit hoher Steuerlast eignet sich diese Form der Altersvorsorge aber ebenfalls.
 
 
Hohe Steuerersparnis
Die Steuerersparnis ist ein wichtiges Argument für die Rürup Rente: 2011 sind 72 Prozent von 20.000 Euro Ihrer Einzahlungen steuerlich ansetzbar. Somit können Sie maximal 14.400 Euro für dieses Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Haben Sie mit Ihrem Ehepartner gemeinsam einen Vertrag abgeschlossen, so können Sie 72 Prozent von 40.000 Euro steuerlich ansetzen, also 28.800 Euro.
Der Anteil, den Sie steuerlich geltend machen können, steigt jährlich um zwei Prozent. Somit wird er im Jahr 2025 bei 100 Prozent liegen, also maximal 20.000 Euro für Einzelverträge und 40.000 Euro für Ehepaare. Die monatlichen Zahlungen können Sie bis zu diesen Grenzen flexibel gestalten.
 
 
Anlagemöglichkeiten
Die Rüruprente gibt es in unterschiedlichen Produktvarianten. Ganz sicher ist die Anlage in klassische Rentenversicherungen. Mehr Rendite, aber auch mehr Risiko, versprechen fondsgebundene Varianten oder besondere Investment-Produkte. Alle Rürup-Angebote werden geprüft und zugelassen, bevor sie auf den Markt kommen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung werden Ihre Beiträge für Sie persönlich angespart und nicht in die allgemeine Rentenkasse geleitet. Sie erhalten Ihre Ersparnisse also auf jeden Fall mit Eintritt ins Rentenalter und profitieren während der Sparphase zusätzlich von Steuervorteilen.
 
 
Vor Pfändungen geschützt
Das mit der Rürup Rente angesparte Geld ist vor dem Zugriff Dritter sicher. Es kann weder verpfändet werden, noch gilt es bei Hartz-IV-Berechnungen als Vermögen. Das heißt, wenn Sie Alg II erhalten, muss die Altersvorsorge nicht aufgelöst und verwertet werden.

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