Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn ein Versicherter in keinem Beruf mehr
arbeiten kann. Für viele Berufe ist sie oft der einzige Invaliditätsschutz.
Selbst vorsorgen. Was für die Altersversorgung gilt, hat seit der Rentenreform auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit viel größere Bedeutung. Der Staat hat seine Leistungen extrem eingeschränkt. Wer aus gesundheitlichen Gründen schon vor Beginn der Altersrente nicht mehr erwerbstätig sein kann, muss selbst vorgesorgt haben, um keinen dramatischen Rückgang seines Lebensstandards in Kauf zu nehmen. Immer mehr Menschen interessieren sich deshalb für einen privaten Invaliditätsschutz. Finanztest hat untersucht, wie gut die Angebote für den Fall der Erwerbsunfähigkeit sind.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn der Kunde in gar keinem Beruf mehr tätig sein kann, also zu 100 Prozent invalide ist. Seine berufliche Qualifikation, Erfahrung und bisherige Lebensstellung oder die Arbeitsmarktlage sind ohne Belang. Die Versicherung zahlt also erst im schlimmsten Fall.
Das ist ein geringerer Schutz als ihn die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet. Diese zahlt bereits, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent außerstande ist, in seinem zuletzt ausgeübten Beruf weiterzuarbeiten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die erste Wahl. Doch viele bekommen diese Versicherung gar nicht und brauchen trotzdem einen Invaliditätsschutz. Manche Arbeitnehmer können sich auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten.
Der richtige Vertrag
Wer sich bewusst nur gegen Erwerbsunfähigkeit versichern will, sollte auch wirklich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen und nicht eine abgespeckte Berufsunfähigkeitsversicherung. Manche Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen an, die durch eine Klausel im Vertrag die Leistungen reduzieren.