Auslandsreisekrankenversicherung
Wer sorglos in ferne Länder reisen möchte, der sollte eine private Reisekrankenversicherung im Gepäck haben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im
Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz.
Selbst in den EU-Staaten und den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsab-kommen hat, bleiben Urlauber oft auf ihren Kosten oder zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen. Wird nämlich der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert, behandelt der Arzt den Urlauber als Privatpatienten zu höheren Kosten. Erfolgt die Behandlung als Privatpatient, muss zudem jede Behandlung sofort bezahlt werden. Da kann sich bei einem Klinikaufenthalt die Rechnung leicht auf mehrere tausend Euro belaufen. Policen zur Auslandsreisekrankenversicherung bieten hier unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.
Kleingedrucktes
Wer eine private Reisekrankenversicherung abschließt, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen achten. Obwohl sich die meisten Verträge ähneln, schlummern in einigen Policen unbequeme Klauseln. Leidet ein Urlauber beispielsweise an einer chronischen Krankheit, gegen die er sich behandeln lassen muss, kann die Versicherung später die Zahlung verweigern. Allerdings: Einige Gesellschaften zahlen bei bestehenden Vorerkrankungen nur dann nicht, wenn eine Behandlung im Ausland geplant war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand. Chronisch Kranke sollten einen solchen Vertrag abschließen. Vor Abreise sollte man sich zur Sicherheit eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt geben lassen. Daneben kann man vor dem Auslandsaufenthalt mit seiner Krankenkasse sprechen, um für diese Erkrankung dann auf jeden Fall in dem Urlaubsland - gleichgültig wo dies liegt...weiterlesen: