Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht schütz ihr Unternehmen und all Diejenigen, welche für Ihr Unternehmen arbeiten, vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten. Dabei richtet sich der Preis nach Art und Umsatz ihres Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter, welche für Sie unmittelbar tätig sind.
Die Betriebshaftpflicht übernimmt, abgesehen bei Vorsatz, bis zur Deckungssumme grundsätzlich die Schäden gegenüber dritten Personen. Deshalb gehört diese Versicherung mit zu den wichtigsten Absicherungen. Bei vielen Verträgen ist die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. (Dies ist aber kein „Muss“, gewissermaßen empfiehlt es sich sogar des Öfteren, Betriebshaftpflicht und Privathaftpflicht voneinander zu trennen.)
Tipp
Achten Sie bei dem Abschluss ihrer Betriebshaftpflicht auch auf eine ausreichende Deckung für Vermögensschäden. Denn Sie müssen nicht nur für die entstandenen Heilbehandlungskosten des Geschädigten aufkommen. Auch ein entstehender finanzieller Folgeschaden (Verdienstausfall bei längerer oder dauerhafter Krankheit) kann geltend gemacht werden.
Für Selbständige und Freiberufler im Dienstleistungssektor, deren Tätigkeit Beratung, Verwaltung, Begutachtung, Aufsichtsführung oder Vollstreckung ist, trifft diese Versicherung nicht zu. Hier muss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Mittlerweile ist diese sogar bei den meisten Kammern Pflicht, um überhaupt die Zulassung zu bekommen.
Schadensbeispiele
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Ein Bauunternehmer vergisst die Anbringung einer Absperrung. Ein Fußgänger stürzt und verletzt sich dabei
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Einem Dachdecker fällt ein Dachziegel aus der Hand und verletzt einen Passanten und beschädigt eine Markise
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Ein Unternehmer baut eine neue Halle. Aufgrund einer nicht abgedeckten Grube fällt ein Kind und verletzt sich dabei